DTK-Ausbilderordnung (Stand 01.09.2015)

A. Präambel
Das Wesen des Teckels umfasst seine angeborenen und erworbenen körperlichen,seelischen und geistigen Anlagen sowie Eigenschaften und Fähigkeiten, die sein Verhaltenzur Umwelt bestimmen, gestalten und regeln. Deshalb sollte sein Wesen nicht nur nach denZielen einer jagdlich orientierten Prüfungsordnung ausgerichtet werden, sondern auch durchZucht und Ausbildung Einfluss auf sein Verhalten als Familien- und Begleithund genommenwerden. Zudem verlangt § 11 TierSchG einen sachkundigen Hundetrainer. Der DTK kommtdiesen Aufgaben nach durch die Begleithundekurse der DTK-Gruppen und die Schulung derAusbilder.

1. Allgemeines
a) Die Ausbildung von geeigneten Hundeausbildern/Übungsleitern zählt zu den satzungsmäßigen Aufgaben des DTK.
b) Der DTK hat daher sinnvolle, einheitliche und verbindliche Grundsätze für das Ausbildungswesen geschaffen, um die Teckel entsprechend ihrer Veranlagungen zu fördern, dass sie sich mit gutem Sozialverhalten gegenüber den Menschen und anderen Tieren alsJagd- und Familienhund leicht in unsere Umwelt einfügen lassen und somit denAnforderungen des VDH-Hundeführerscheins, der Prüfungsordnung, VDH und FCIObedience-Regelwerke und des Agility-Reglements des VDH und der FCI gerecht werden.
c) Bei der Ausbildung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriftendes Tierschutzgesetzes zu beachten. Der DTK bekennt sich ausdrücklich zu einerartgerechten, gewaltfreien Hundeausbildung.
d) Das Ziel der Ausbildung ist der sozialverträgliche, freudig und gehorsam arbeitendeTeckel.

2. Ausbilderschulungen – allgemeine Regelungen
a) Der DTK bietet auf LV-Ebene Ausbilderschulungen zum Erwerb des DTKAusbilderscheinesan. Ausrichter dieser Veranstaltungen ist der jeweilige Landesverband.
b) Seminarleiter kann nur eine Person sein, die Ihre fachliche Eignung durch entsprechendeLehrgänge (DTK-Ausbilderschein iSd Ausbilderordnung, Ausbilderlehrgänge IHK-Potsdam,Fichtlmeier, Canis-Absolventen, Absolventen der KölnerHundeAkademie, Zertifizierungdurch Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, Anerkenntnis alsSachverständiger nach Landeshundegesetz und vergleichbare Ausbildungen) nachgewiesenhat.
c) Die Landesverbände sprechen die Ausbildungstermine mit dem DTK ab. Die Terminewerden auf der DTK-Homepage veröffentlicht.
d) Zu den DTK-Ausbilderseminaren im Bereich Begleithund kann jedes volljährigeMitglied des DTK von den Ortsgruppen gemeldet werden.
e) Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer Eltern und der Befürwortung der meldendenOrtsgruppe. Bis zur Volljährigkeit können Sie nur im Beisein eines sachkundigenErwachsenen die Übungsstunden leiten.
f) Die Meldungen erfolgen über die Ortsgruppen an die Obleute für das Begleithundewesenund nicht jagdlich Prüfungen der jeweiligen Landesverbände oder an die vom Ausrichter zubenennende Person.
g) VDH-Sachkundenachweise, die über den DVG in einzelnen Sportsparten (VPG, THS,Agility und Obedience) erworben wurden, schließen die Basisausbildung mit ein und könnendaher als Ausbildungsnachweis für den DTK-Ausbilderschein anerkannt werden. Dies giltauch ausdrücklich für Rettungshundeführer, Ausbilder von Behindertenbegleithunden u.ä.Eine gesonderte Schulung durch den DTK ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
h) Zur Durchführung von Welpen-/Junghundekursen und VDH-Hundeführerscheinkursenmüssen zusätzliche Qualifikationen durch spezielle Ausbildungen erworben werden(Teilnahme an einem Welpen-,Junghundeseminar / Zertifizierung durch den VDH).i) Nach bestandener schriftlicher Prüfung im Anschluss an die Ausbilderschulung stellt derDTK auf Antrag des Seminarleiters / der Seminarleiterin die Ausbilderausweise aus.
j) Der DTK stellt einheitliche Ausbildungsunterlagen zur Verfügung.
k) Der DTK stellt einheitliche Prüfungsunterlagen/Bewertungskriterien zur Verfügung und legtden Ablauf der praktischen Prüfung fest.
l) Die ausgewerteten Prüfungsbogen der Schulungsteilnehmer sind dem Antrag im Originalbeizufügen und werden in der Geschäftsstelle DTK oder Landesverband archiviert.

3. Voraussetzungen der AusbilderbewerberZur Ausbilderprüfung zugelassen werden kann nur eine Person, die folgende Bedingungenerfüllt hat:
Für den Bereich Begleithund hat der Ausbilderbewerber nachzuweisen, dass er
- nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine mindestens einjährige Assistentenzeit imAusbildungsbereich Begleithund unter 3 verschiedenen Ausbildern absolviert hat undmuss mindestens 2 positive Bewertungen der Ausbilder vorlegen
oder
- mindestens einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich über die BHPGgeführt hat
oder
- mindestens einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich auf einer BH/VT bzw.BHA/VT mit Sachkunde oder im Team-Test oder VDH-Hundeführerschein geführthat.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind auf schriftlichen Antrag vom geschäftsführenden Vorstand desLandesverbandes und der Bundesobstelle für das Begleithundewesen und nicht jagdlichePrüfungen nach schriftlicher Stellungnahme des Landesobstelle für das Begleithundewesenund nicht jagdliche Prüfungen zu entscheiden.
Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn der Bewerber seine fachliche Eignung durchVorlage entsprechender Prüfungszeugnisse (Ausbilderlehrgänge IHK-Potsdam, Fichtlmeier,Canis-Absolventen, Absolventen der KölnerHundeAkademie, Zertifizierung durchTierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, Anerkenntnis alsSachverständiger nach Landeshundegesetz und vergleichbare Ausbildungen undvergleichbare Ausbildungen) nachweisen kann.

B. Die Organisation der Ausbildung
1. Zur Organisation und Durchführung der Ausbildung in den Bereichen Begleithundsind im DTK, den Landesverbänden und Mitgliedsvereinen entsprechendeVorstandsämter (Obleute für das Begleithundewesen und nicht jagdliche Prüfungen)eingerichtet.
2. Inhaber dieser Funktionen haben die unter Punkt C dieser Ordnung aufgeführtenLehrstoffe in Seminaren zu erlernen und durch das erfolgreiche Ablegen einerentsprechenden Prüfung nachzuweisen; müssen also im Besitz des DTKAusbilderausweisessein oder ihre fachliche Eignung anderweitig nachgewiesen haben (z.B.durch Ausbilderlehrgänge IHK-Potsdam, Fichtlmeier, Canis-Absolventen, Absolventen derKölnerHundeAkademie, Zertifizierung durch Tierärztekammer Niedersachsen oderSchleswig-Holstein, Anerkenntnis als Sachverständiger nach Landeshundegesetz undvergleichbare Ausbildungen und vergleichbare Ausbildungen).
3. Teilnehmer der Ausbildungslehrgänge, die nach regelmäßigem Besuch derLehrgänge erfolgreich ihre Abschlussprüfung absolvieren, erhalten entsprechend denRegelungen dieser Ausbildungsordnung den DTK-Ausbilderausweis.

C. Ausbildungslehrstoff
Die Ausbildungsthemen sind in die zwei Hauptgruppen I. Allgemeiner Teil und II. Fachtheorie und praktische Ausbildung untergliedert:
Ausbildungsthemen
I. Allgemeiner Teil:
I.1. Allgemeines
a. Struktur des DTK e.V. und des Hundewesens allgemein
b. Geschichtliches und Vereinstradition
c. Aufbau und Struktur des DTK
d. Verhältnis FCI – VDH – DTK - JGHV
e. Satzungen und Ordnungen
f. Formularwesen

I.2. Umgang mit Menschen (Menschenführung und Rhetorik)
a. Sprache als Kommunikationsmittel
b. Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhaltenund Aufbau von Trainingsaufgaben)
c. Öffentlichkeitsarbeit
d. Erfolgreiche Präsentation bei Schulungen und in Übungsstunden
- Kommunikationsprozess (Grundlagen)
- Technik der Präsentation
(von der Vorbereitung über den Ablauf und den richtigen Einsatz der Medien bis zurNachbereitung)

I.3. Biologie des Hundes, häufige Erkrankungen, Erstversorgung
a) Anatomie des Hundes
b) Motorische, sensitive und kognitive Fähigkeiten
c) Fortpflanzung
d) Individualentwicklung (Ontogenese)
e) Verletzungen, Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen
f) wichtige Infektionskrankheiten, wie z.B. Staupe, Parvovirose, Tollwut, Zwingerhusten
g) Impfungen und Gesundheitsprophylaxe
h) Endo- und Ektoparasiten
i) häufige Erkrankungen (Bewegungsapparat, Stoffwechselerkrankungen, altersbedingteEinschränkungen)

I.4. Rechts- und Haftungsfragen (bezogen auf Hundehaltung und Ausbildung):
a) Grundlagen des Haftungsrechts inkl Versicherungsmöglichkeiten
b) Grundlagen der Hundehalterhaftung
c) Grundlagen des Tierschutzgesetzes
d) Grundlagen der Landeshundegesetze
e) Grundlagen der Hundehaltungsverordnung
f) Grundlagen Bundes- und Landesjagdgesetz
g) Grundlagen Landeshundegesetze und Strafrecht

II. Fachtheorie und praktische Ausbildung
Die Lehrgänge sind als Theorie- und Praxislehrgänge durchzuführen.Die Schulung erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen der Kynologie, Verhaltensforschungund ähnlichen Grundsätzen.
II.1. Ausbildung und Traininga. Geschichtliche Entwicklung des Hundes (Abstammung – Domestikation des Hundesdomestikationsbedingte Veränderungen)
b. Kommunikation (Ausdrucksverhalten des Hundes, andere Kommunikationsformen desHundes, Hund-Mensch-Kommunikation, Mensch-Hund-Kommunikation)
c. Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene Grundlagen der Hygiene,Grundlagen der Zucht, Haltung, Ernährung und Pflege des Hundes, Erkennen vonAbweichungen (anatomisch, physiologisch),
d. Welpenentwicklung (Sozialisation und Habituation) Entwicklungsstufen des Hundes
e. Wesensgrundlagen und Wesenseigenschaften des Hundes(Konstitution, Trieb- und Instinktveranlagung, Sinnesleistungen, erwünschte undunerwünschte Wesenseigenschaften, Entwicklungsvergleich Mensch-Hund, der Weg zurVerständigung zwischen Mensch-Hund
f. Lernverhalten des Hundes (Lernformen, klassische Konditionierung,operante/instrumentelle Konditionierung, formales, soziales Lernen)
g. Grundregeln für die Hundeerziehung
h. Verhaltensbiologie
Soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
Spielverhalten
Aggressionsverhalten
Jagdverhalten
i. Rassekunde (Eignungen und rassespezifisches Verhalten)
j. Tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden
k. Altersspezifische Ausbildung (Welpen, Junghunde, Basisausbildung)
l. Angemessene Beschäftigung und Auslastung von Hunden (rassespezifisch, altersgemäß)
m. Stress bei Hunden (Physiologie des Stressgeschehens, Stressvermeidung und
n. Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und der Hundeausbildung
o. Erkennen und Korrigieren unerwünschten Verhaltens, Verhaltensstörungen (z.B. Bellen,Zerstören, Trennungsangst, stereotypes Verhalten)
p. Angst- u Aggressionsverhalten sowie Angst- u Aggressionsvermeidung im Alltag/in derHundeausbildung, Ursachen, Entstehung und Korrektur von Meide- Abwehrverhalten

II.2. Ausbildung, Hundesport (Sparten, Trainingsvoraussetzungen) Theorie+Praxis
a. Grundausbildung
(1) Ausbildungsangebote Welpen, Junghund, Basisausbildung
(2) Aufbau Gehorsam und Trainingseinheiten
(3) Anforderungen an den Teamtest, VDH-Hundeführerschein, Begleithundeprüfungen
(4) Prüfungsordnung BHP + BHP-S / Hindernislauf
(5) BHP im Verhältnis zum DVG – PO BH (Exkurs: Obedience)
(6) Prüfungsvorbereitungen und –abläufe im Bereich Teamtest, VDH-Hundeführerschein,BHP, BH
(7) Aufgaben des Ausbilders/Übungsleiters
(8) Voraussetzungen und Anforderungen an den Übungsleiter und den Übungsplatz
(9) Planung, Aufbau, Durchführung und Auswertung von Übungsstunden Trainingsgestaltung(Ablauf, Aufbau etc)
(10) Beschäftigungsmöglichkeiten für Hunde (Fährtenarbeiten, Mantrailing, Longiertrainingetc)
b. Agility
(1) Aufbau Gehorsam und Führigkeit
(2) Gerätekunde, Gerätetraining
(3) Parcoursplanungen
(4) Aufbau von Trainingseinheiten
(5) Anforderungen nach dem VDH/FCI-Reglement
(6) Organisations- und Durchführungsplan eines Wettkampfes/einer Prüfung
c. Obedience
(1) Aufbau Gehorsam und Führigkeit
(2) Aufbau Gerätearbeit, Gerätekunde, Gerätetraining
(3) Aufbau von Trainingseinheiten
(4) Anforderungen nach den Regelwerken desVDH/der FCI
(5) Organisations- und Ablaufplanung einer Prüfung

III. Organisatorisches
1. Die vorbezeichneten Schulungen erfolgen durch den DTK oder in dessen Auftrag.
2. Jeder Landesverband kann nach Bedarf in der eigenen Region einvernehmlich mit demDTK schulen.
3. Jeder Veranstalter ist verpflichtet, sachkundige Referenten zu den Sachthemeneinzusetzen. Es ist anheimgestellt, hierfür externe Fachreferenten (Rhetoriker, Psychologen,Juristen, Tierärzte, Versicherungskaufleute etc.) zu verpflichten. Die Kosten der Referententrägt der Veranstalter.
4. Referenten zur Hundeausbildung können nur Personen sein, die Ihre fachliche Eignungdurch entsprechende Lehrgänge (DTK-Ausbilderschein iSd Ausbilderordnung,Ausbilderlehrgänge IHK-Potsdam, Fichtlmeier, Canis-Absolventen, Absolventen derKölnerHundeAkademie Zertifizierung durch Tierärztekammer Niedersachsen oderSchleswig-Holstein, Anerkenntnis als Sachverständiger nach Landeshundegesetz undvergleichbare Ausbildungen und vergleichbare Ausbildungen) nachgewiesen haben.
5. Dem Ausrichter entstehende Kosten können auf die Seminarteilnehmer umgelegt werden.
6. Den Landesverbänden steht es frei, von der Erhebung von Seminargebühren abzusehen.
7. Für den Gesamtkomplex der Schulungen mit Abschlussprüfung sind mindestens 20Stunden in Ansatz zu bringen.

D. Wissensprüfung und Weiterbildung
1. Die Ausbilderseminare werden mit schriftlicher und praktischer Lernzielüberprüfungabgeschlossen.
2. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss den DTK-Ausbilderausweis.
3. Die Zulassung zur Ausbilderprüfung setzt die regelmäßige Teilnahme bei allenAusbildungsprogrammen voraus.
4. Der Teilnahmenachweis ist vor der Prüfung zu erbringen.
5. DTK-Ausbilder bzw. Übungsleiter müssen nach spätestens vier Jahren in einemmindestens eintägigen Seminar in ihrem Wissen aufgefrischt und weitergebildet werden.Anerkannt werden vom DTK angebotene Fortbildungsveranstaltungen sowieVeranstaltungen der einschlägigen Aus- und Weiterbildungsinstitute für Hundetrainer.
6. Die Seminarteilnahme ist im DTK-Ausbilderausweis zu vermerken.

E. Gültigkeit der DTK-Ausbilderausweise
1. Innerhalb von drei Jahren, beginnend ab 01.09.2015, hat jeder Inhaber eines DTKAusbilderausweisesan einer Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, um die Gültigkeit desAusweises zu erhalten.
2. Inhaber von DTK-Ausbilderausweisen müssen regelmäßig in max. 4jährigen Abständennach Ablegen der Ausbilderprüfung an einer Fortbildungsveranstaltung des DTK oderVeranstaltungen der einschlägigen Aus- und Weiterbildungsinstitute für Hundetrainerteilnehmen, um die Gültigkeit des Ausweises zu erhalten.
3. Abgelaufene Ausweise können nur dann ihre Gültigkeit wieder erlangen, wenn der InhaberSchulungen und Abschlussprüfungen zu dem Fachbereich besucht, in denen eszwischenzeitlich Änderungen gegeben hat.
4. Abgelaufene Ausweise sind an den DTK herauszugeben.
5. Inhaber von DTK-Ausbilderausweisen, die nicht mehr Mitglied im DTK sind, haben ihrenAusweis im Jahr ihrer Kündigung an den DTK herauszugeben.

F. Übergangsregelungen
Inhaber von DTK-Ausbilderausweisen, die diesen bis 31.08.2015, vor Inkrafttreten derAusbildungsordnung in der Fassung vom 01.09.2015 innerhalb des DTK erworben haben,sind nicht verpflichtet, die erschwerten praktischen Bedingungen oder Assistentenzeitennachträglich zu erwerben, um als Ausbilder/Übungsleiter einsetzbar zu bleiben. In diesenFällen reicht der DTK-Ausbilderausweis aus, um diesen Personenkreis auch weiterhin ineine Ausbildungsfunktion wählen zu können.

G. Inkraftsetzung
Diese Ausbilderordnung wurde am 16. Mai 2015 in Alsfeld von derDelegiertenversammlung beschlossen.
Sie tritt am 01.09.2015 in Kraft.

Deutscher Teckelklub 1888 e.V.
Der Vorstand

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