Die Teckelzucht
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Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des DTK 1888 e.V.

Zuchtvoraussetzungen für Zuchthündinnen und Deckrüden

  • Mindestalter: 15 Monate (Höchstalter bei Hündinnen: 8 Jahre)
  • Formwert von mindestens "sehr gut" vergeben auf einer Zuchtschau. Der Formwert "gut" gilt nur in Verbindung mit einer bestandenen Spurlautprüfung als Zuchtvoraussetzung.
  • DNA-Zertifikat
  • Abstammungsnachweis für alle Hunde, deren eigener Decktag nach dem 31.12. 2011 liegt.
  • bestandene BHP1-Prüfung oder bestandener Wassertest oder bestandene Schussfestigkeitsprüfung plus einer weiteren Prüfung. Falls eine Verhaltensbeurteilung bis 31.08.2015 abgelegt wurde, gilt auch diese statt der Prüfungen als zuchtzulassend.

Vergabe von A-Nummern

Hunde aus dem Ausland, die in das DTK-Zuchtbuch eingetragen werden sollen, benötigen eine A-Nummer.

Die Haarart, Größen und Farben des Teckels, seiner Eltern, Großeltern und Urgroßeltern müssen ins Deutsche übersetzt und durch den Verein, aus welchem der Teckel stammt , mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Der Antrag auf Vergabe der A-Nummer, die Originalahnentafel, das Export-Pedigree und die bestätigte Übersetzung sind an das Zuchtbuchamt zu schicken.

Die Vergabe der A-Nummer bedeutet nicht gleichzeitig die Zuchtzulassung. Für die Zuchtzulassung gelten die Bestimmungen der ZEB und folgende Kriterien: Für das Verhalten muss eine Gebrauchsprüfung aus dem Ausland nachgewiesen werden, Schussfestigkeit alleine reicht nicht aus. Eine BHP, die der Prüfungsordnung des DTK entspricht wird ebenfalls anerkannt.

Die Urkunden der Ausstellungen und die Leistungsnachweise müssen übersetzt werden und sind in Kopie dem Antrag auf Vergabe der A-Nummer beizufügen. Die Übersetzung muss nicht offiziell bestätigt werden.

Der Rüde muss ein DNA-Profil nach ISAG 2006 haben. Dieses muss zusammen mit einer Blutprobe beim DTK eingereicht werden. Das DNA-Profil kann natürlich auch über den DTK erstellt werden. Die Handhabung erfolgt analog der Handhabung bei DTK-Hunden.

Die Gebühr für die Vergabe eine A-Nummer ist in der Gebührenordnung geregelt.

 

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